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Zulassung zur CPA-Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung liegt in der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten, während die Prüfung selbst einheitlich ist und zentral vom amerikanischne Institut der Wirtschaftsprüfer AICPA gestellt und korrigiert wird.

Die Voraussetzung zur Prüfungszulassung zwischen den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden sich teilweise erheblich. Detaillierte Informationen sind bei den sind bei den jeweiligen "State Boards of Accountancy" erhältlich, eine Liste aller Boards findet sich hier. Die Bewerbung um Zulassung zur Prüfung und sonstige Korrespondenz sind direkt an das betreffende Board zu richten. Bei der Auswahl eines Bundesstaates sollte man auf die berufliche Erfahrungen bereits erfolgreicher Kandidaten zurückgreifen. Kriterien sind zum Beispiel die erforderliche berufliche Erfahrung, Möglichkeiten zur Titelführung und Erfordernisse zur laufenden Weiterbildung nach abgelegter Prüfung (CPE - Continuing Professional Education).

Mindesvoraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes wirtschaftwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Mindestzahl an Vorlesungen in rechnungswesennahen Bereichen. Als Hochschule werden dabei in der Regel Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien anerkannt. Der entsprechende Studienverlauf ist durch englische Übersichten zu dokumentieren, die durch die jeweilige Hochschule beglaubigt sein sollen. Zusätzlich sind Hochschul- sowie Abiturzeugnisse in beglaubigter Übersetzung beizufügen. Die Auslandsämter der eigenen Hochschule erweisen sich hier in der Regel als sehr kooperativ.

Die Bewertung der Unterlagen erfolgt zumeist nicht durch das State Board selbst, sondern durch eine von diesem beauftragte Organisation im Bereich "Academic Credit Evaluation". Bei der Anforderungen von Bewerbungsunterlagen zur Zulassung zur Prüfung durch das Board erhält ein ausländischer Kandidat die entsprechenden Unterlagen in der Regel ebenfalls gleich zugesandt.

Der zeitliche Aspekt des gesamten Prozesses sollte nicht unterschützt werden. Der Prozess der "Academic Credit Evalution" und die Bewerbung beim Board selbst benötigt - in Anbetracht der üblichen Postlaufzeiten - zumeist zwei bis vier Monate. Der Bewerbungsschluss liegt in aller Regel deutlich vor den Prüfungsterminen, sodass sechs Monate vor der Prüfung auf jeden Fall mit den Vorbereitungen begonnen werden sollte.

Als Service für unsere Mitglieder haben wir im Mitgliederbereich einen kompletten und "erfolgreichen" Musterantrag für die Bewertung ausländischer Studienleistungen zum Download bereitgestellt.